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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18 (https://dejure.org/2019,25720)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2019 - 3 Sa 354/18 (https://dejure.org/2019,25720)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2019 - 3 Sa 354/18 (https://dejure.org/2019,25720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers nach § 108 Abs 1 GewO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers; Lohnabrechnungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ; ZPO § 260
    Auskunft als Hilfsmittel zwecks konkreter Bezifferung der in zweiter Stufe geltend gemachten Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Prozesssieg zu verschaffen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289; BGH 11.06.1990 II ZR 159/89, NJW 1990, 3151).

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

    Innerhalb vertraglicher Beziehungen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, kann der Auskunftsanspruch darüber hinaus die Funktion haben, dem Berechtigten Informationen auch schon über das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach zu verschaffen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z.B. weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt: die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 04.11.2015 - 7 AZR972/13, NZA 2016, 1339; 14.11.2012 - 10 AZR 783/11, NZA 2013, 1150; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    36 Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18, NZA 2019, 161; 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15, NJW-RR 2016, 842).

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z.B. weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt: die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 04.11.2015 - 7 AZR972/13, NZA 2016, 1339; 14.11.2012 - 10 AZR 783/11, NZA 2013, 1150; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).

  • BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15

    Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    36 Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18, NZA 2019, 161; 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15, NJW-RR 2016, 842).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Prozesssieg zu verschaffen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289; BGH 11.06.1990 II ZR 159/89, NJW 1990, 3151).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    Denn der Ausgleich gestörter Vertragsparität gehört zu den Hauptaufgaben des Zivilrechts (BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 56/89, NJW 1994, 36 = EzA GG Art. 2 Nr. 8).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z.B. weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt: die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 04.11.2015 - 7 AZR972/13, NZA 2016, 1339; 14.11.2012 - 10 AZR 783/11, NZA 2013, 1150; 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, NZA 2005, 289).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    Im Rahmen der Stufenklage ist die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbei zu führen (BGH 29.03.2011 - VI ZR 117/10 (KG), NJW 2011, 1815), jedoch nicht, um sich eine sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Information zu verschaffen (BGH 17.10.2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    Im Rahmen der Stufenklage ist die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbei zu führen (BGH 29.03.2011 - VI ZR 117/10 (KG), NJW 2011, 1815), jedoch nicht, um sich eine sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Information zu verschaffen (BGH 17.10.2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2011 - 4 Sa 494/10

    Überstundenvergütung, Stufenklage, Abrechnung, Auskunft, Stundennachweis,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    Soweit der Kläger in beiden Rechtszügen auf LAG Schleswig-Holstein 20.01.2011 - 4 Sa 494/10 - BeckRS 2011, 69537 hingewiesen hat, ist der dort entschiedene Lebenssachverhalt mit dem vorliegend maßgeblichen nicht vergleichbar.
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18
    36 Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 24.10.2018 - 10 AZR 69/18, NZA 2019, 161; 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, NZA 2016, 1339; BGH 19.05.2016 - III ZR 274/15, NJW-RR 2016, 842).
  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Prozesssieg zu verschaffen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03; LAG Rheinland-Pfalz vom 18.02.2019 - 3 Sa 354/18 -).

    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Prozesssieg zu verschaffen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03; LAG Rheinland-Pfalz vom 18.02.2019 - 3 Sa 354/18 -).

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